Claus Schönleber, M.A.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2005)

§1 Definitionen

(1) Der Leistungserbringer "Schönleber" wird im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt oder mit „wir“ oder „uns“ bezeichnet.
(2) Der Kunde von "Schöenleber" wird im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.


§2 Geltungsbereich, Allgemeine Bedingungen

(1) Diese AGB gelten für Aufträge und Leistungen des Auftragnehmers in seinen Geschäftsfeldern Beratung, Betreuung, Training und Coaching sowie für in Zusammenhang mit diesen Geschäftsfeldern stehende Handelsgeschäfte.
(2) Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Diese AGB haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung oder mit der Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung als angenommen.
(5) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(6) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus seinen Forderungen an Dritte abzutreten.


§3 Angebot, Auftrag, Vertrag

(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in Form von schriftlichen Angeboten fixiert.
(2) Leistungsort, Termine, Dauer, Ort der Durchführung, Berater, Seminarleiter, Trainer, Honorar, Spesensatz, Unterlagen, Aufwand, Kosten und spezielle Vereinbarungen werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen geregelt.
(3) Aufwand und Preise beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe.
(4) Angebote bleiben im Regelfall 30 Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
(5) Angebote werden durch schriftliche Bestätigung zum Auftrag bzw. Vertrag.
(6) Verträge kommen durch rechtsverbindliche Unterzeichnung des Auftraggebers und des Auftragnehmers zustande.
(7) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist.
(8) Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
(9) Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen.
(10) Verbesserungen oder Änderungen der Spezifikation oder Bauart oder Ausführung unserer Ware oder Dienstleistung bleiben vorbehalten.


§4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber bestellten und vom Auftragnehmer schriftlich zugesagten Leistungen nach bestem Wissen und in angemessener Qualität zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.


§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
(2) Für die Wahrhaftigkeit der gegebenen Auskünfte und übergebenen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkung, kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.


§6 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- und auftragsbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
(2) Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.
(3) Dies gilt auch für Veröffentlichungen.


§7 Rechnungslegung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen bzw. nach abgeschlossenen Modulen, welche im Vertrag zu vereinbaren sind.
(2) Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzug zu begleichen.
(3) Im Zweifel ist das Rechnungsdatum für die Fälligkeit maßgebend.
(4) Zahlungsverzug tritt spätestens 14 Werktage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.


§8 Preise, Zahlungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Ablieferung.
(2) Technische und inhaltliche Änderung sowie Irrtum vorbehalten.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Unsere Rechnungen sind 10 Werktage nach Rechnungsdatum rein netto fällig.
(5) Bei Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse.
(6) Bei Verzug sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe des Bankzinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
(7) Tritt beim Auftraggeber eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Sicherheiten zu verlangen.
(8) Die aktuellen Preise finden Sie hier und hier.


§9 Abreden, Vereinbarungen

(1) Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind in jedem Falle nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
(2) Stillschweigende mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
(3) Alle späteren Nebenabreden/Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform inklusive der Abänderung dieser Schriftformklausel.

§10 Beanstandungen, Haftung

(1) Die Leistung wird nach bestem Wissen erbracht.
(2) Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung in schriftlicher Form geltend zu machen.
(3) Beratungsleistungen werden grundsätzlich nur in Form von Empfehlungen erbracht.
(4) Der Auftraggeber entscheidet nach vollständiger Abwicklung des Auftrags eigenverantwortlich und eigenständig, ob er die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer erbrachten Resultate oder Leistungen in seinem Unternehmen einsetzt oder nicht.
(5) Abweichungen hiervon erfordern individuelle und von beiden Seiten gegengezeichnete Abrede in Schriftform nach §3 dieser AGB.
(6) Schadenersatz aus dem Vertrag kann durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur geltend gemacht werden, wenn bei der Erfüllung des Auftrages durch den Auftragnehmer, dessen Mitarbeitern oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
(7) Dabei haftet der Auftragnehmer max. in Hälfte des fixen Honorars, das mit dem Auftraggeber für die strittige Leistung vereinbart worden war.
(8) Der Auftragnehmer haftet in keinem Falle, wenn die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten oder Informationsquellen unvollständig oder fehlerhaft waren oder nicht frei von Rechten Dritter waren oder die Übermittlung der Daten nicht rechtens waren.
(9) Der Auftragnehmer haftet nicht für von Dritten übermittelte oder zur Verfügung gestellte Informationen und Daten, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Übermittler rechtswidrig handelt, indem er die Informationen oder Daten übermittelt.
(10) Eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbare oder unmittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(11) Die Haftung ist im besonderen ausgeschlossen für dem Auftraggeber entgangenen Gewinn, dem Auftraggeber entgangene wirtschaftliche Partnerschaften, beim Auftraggeber nicht eingetretene Einsparungen, Mangelfolgeschäden sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Auftraggebers verursacht werden.
(12) Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden aus höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem strittigen Auftrag.
(13) Das sind insbesondere durch Naturereignisse, Kommunikationsstörungen, Netzzusammenbrüche, Serverausfälle, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.
(14) Ebenso wenig sichert der Auftragnehmer eine Gewährleistung dafür zu, dass durch die Benutzung seiner Leistungen und Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
(15) Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Auftragnehmer gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigungen ihres Eigentums.
(16) Der Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass ein Seminar- oder Trainingsteilnehmer Personen- bzw. Sachschäden vor, während oder nach einer Fortbildungsveranstaltung selbst verursacht.

§11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Daten vertraulich zu behandeln.
(2) Er unterlässt jede Veräußerung, Weitergabe oder sonstige außerhalb des ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Zweckes liegende Verwertung der überlassenen Daten.
(3) Ausgenommen hiervon ist lediglich die Weitergabe an Mitarbeiter, die vertraglich ausschließlich für ihn tätig sind.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist je nach Vereinbarung der Sitz des Auftraggebers oder Auftragnehmers.
(2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.


§13 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB, des Vertrages oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(2) Anstelle gilt zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Diese AGB treten zum 01. Januar 2005 in Kraft.

Rechtliches:

AGBs

Impressum

Datenschutz (PDF)