§1 Definitionen
(1) Der Leistungserbringer "Schönleber" wird im Folgenden
„Auftragnehmer“ genannt oder mit „wir“ oder „uns“
bezeichnet.
(2) Der Kunde von "Schöenleber" wird im Folgenden „Auftraggeber“
genannt.
§2 Geltungsbereich, Allgemeine Bedingungen
(1) Diese AGB gelten für Aufträge und Leistungen
des Auftragnehmers in seinen Geschäftsfeldern Beratung, Betreuung, Training
und Coaching sowie für in Zusammenhang mit diesen Geschäftsfeldern
stehende Handelsgeschäfte.
(2) Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Diese AGB haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit
der Bestellung oder mit der Auftragsbestätigung, spätestens aber
mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung als angenommen.
(5) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(6) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus seinen Forderungen
an Dritte abzutreten.
§3 Angebot, Auftrag, Vertrag
(1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden
in Form von schriftlichen Angeboten fixiert.
(2) Leistungsort, Termine, Dauer, Ort der Durchführung, Berater, Seminarleiter,
Trainer, Honorar, Spesensatz, Unterlagen, Aufwand, Kosten und spezielle Vereinbarungen
werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen geregelt.
(3) Aufwand und Preise beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe.
(4) Angebote bleiben im Regelfall 30 Werktage ab Ausstellungsdatum gültig.
(5) Angebote werden durch schriftliche Bestätigung zum Auftrag bzw. Vertrag.
(6) Verträge kommen durch rechtsverbindliche Unterzeichnung des Auftraggebers
und des Auftragnehmers zustande.
(7) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht
ausdrücklich genannt ist.
(8) Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
(9) Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch
die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen.
(10) Verbesserungen oder Änderungen der Spezifikation oder Bauart oder
Ausführung unserer Ware oder Dienstleistung bleiben vorbehalten.
§4 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber
bestellten und vom Auftragnehmer schriftlich zugesagten Leistungen nach bestem
Wissen und in angemessener Qualität zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung selbständiger
Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet
bleibt.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer
nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur
ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen.
(2) Für die Wahrhaftigkeit der gegebenen Auskünfte und übergebenen
Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt
oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkung, kann der Auftragnehmer
für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung
verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
§6 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung
des Auftrages über alle geschäfts- und auftragsbezogenen Tatsachen,
die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen
zu wahren.
(2) Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an
Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.
(3) Dies gilt auch für Veröffentlichungen.
§7 Rechnungslegung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten
Leistungen bzw. nach abgeschlossenen Modulen, welche im Vertrag zu vereinbaren
sind.
(2) Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Werktagen
ohne Abzug zu begleichen.
(3) Im Zweifel ist das Rechnungsdatum für die Fälligkeit maßgebend.
(4) Zahlungsverzug tritt spätestens 14 Werktage nach Zugang der Rechnung
beim Kunden ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. des tatsächlich
entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
§8 Preise, Zahlungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
geltenden Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Ablieferung.
(2) Technische und inhaltliche Änderung sowie Irrtum vorbehalten.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Unsere Rechnungen sind 10 Werktage nach Rechnungsdatum rein netto fällig.
(5) Bei Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse.
(6) Bei Verzug sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen
in Höhe des Bankzinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
(7) Tritt beim Auftraggeber eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
ein, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen
und Sicherheiten zu verlangen.
(8) Die aktuellen Preise finden Sie hier und hier.
§9 Abreden, Vereinbarungen
(1) Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
sind in jedem Falle nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt wurden.
(2) Stillschweigende mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht
getroffen worden.
(3) Alle späteren Nebenabreden/Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform inklusive der Abänderung dieser Schriftformklausel.
§10 Beanstandungen, Haftung
(1) Die Leistung wird nach bestem Wissen erbracht.
(2) Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung in schriftlicher
Form geltend zu machen.
(3) Beratungsleistungen werden grundsätzlich nur in Form von Empfehlungen
erbracht.
(4) Der Auftraggeber entscheidet nach vollständiger Abwicklung des Auftrags
eigenverantwortlich und eigenständig, ob er die im Rahmen des Auftrags
vom Auftragnehmer erbrachten Resultate oder Leistungen in seinem Unternehmen
einsetzt oder nicht.
(5) Abweichungen hiervon erfordern individuelle und von beiden Seiten gegengezeichnete
Abrede in Schriftform nach §3 dieser AGB.
(6) Schadenersatz aus dem Vertrag kann durch den Auftraggeber gegenüber
dem Auftragnehmer nur geltend gemacht werden, wenn bei der Erfüllung
des Auftrages durch den Auftragnehmer, dessen Mitarbeitern oder gesetzlichen
Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
(7) Dabei haftet der Auftragnehmer max. in Hälfte des fixen Honorars,
das mit dem Auftraggeber für die strittige Leistung vereinbart worden
war.
(8) Der Auftragnehmer haftet in keinem Falle, wenn die dem Auftragnehmer vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten oder Informationsquellen
unvollständig oder fehlerhaft waren oder nicht frei von Rechten Dritter
waren oder die Übermittlung der Daten nicht rechtens waren.
(9) Der Auftragnehmer haftet nicht für von Dritten übermittelte
oder zur Verfügung gestellte Informationen und Daten, und zwar weder
für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch
dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Übermittler
rechtswidrig handelt, indem er die Informationen oder Daten übermittelt.
(10) Eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbare oder unmittelbare
Schäden ist ausgeschlossen.
(11) Die Haftung ist im besonderen ausgeschlossen für dem Auftraggeber
entgangenen Gewinn, dem Auftraggeber entgangene wirtschaftliche Partnerschaften,
beim Auftraggeber nicht eingetretene Einsparungen, Mangelfolgeschäden
sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Auftraggebers
verursacht werden.
(12) Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden aus höherer
Gewalt im Zusammenhang mit dem strittigen Auftrag.
(13) Das sind insbesondere durch Naturereignisse, Kommunikationsstörungen,
Netzzusammenbrüche, Serverausfälle, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen
und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen.
(14) Ebenso wenig sichert der Auftragnehmer eine Gewährleistung dafür
zu, dass durch die Benutzung seiner Leistungen und Dienste bestimmte Ergebnisse
erzielt werden können.
(15) Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden,
haftet der Auftragnehmer gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen
und Verlust oder Beschädigungen ihres Eigentums.
(16) Der Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass ein Seminar-
oder Trainingsteilnehmer Personen- bzw. Sachschäden vor, während
oder nach einer Fortbildungsveranstaltung selbst verursacht.
§11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen
Daten vertraulich zu behandeln.
(2) Er unterlässt jede Veräußerung, Weitergabe oder sonstige
außerhalb des ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Zweckes liegende
Verwertung der überlassenen Daten.
(3) Ausgenommen hiervon ist lediglich die Weitergabe an Mitarbeiter, die vertraglich
ausschließlich für ihn tätig sind.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen
ist je nach Vereinbarung der Sitz des Auftraggebers oder Auftragnehmers.
(2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
§13 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB, des Vertrages oder
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(2) Anstelle gilt zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer eine Regelung
als vereinbart, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Diese AGB treten zum 01. Januar 2005 in Kraft.